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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltung der Bedingungen
Lieferungen, Leistungen und Angebote von Maylahn Blumen erfolgen ausschließlich aufgrund der vorliegenden Geschäftbedingungen.

§2 Preise
Die Preise bei Maylahn Blumen verstehen sich einschließlich der gültigen Umsatzsteuer. Zusatzleistungen, die über den eigentlichen Pflanzen- und Blumenverkauf hinausgehen, sind gesondert zu vergüten; dazu gehören insbesondere Anlieferungen, Versand, Extrabeiwerk, Sonderverpackungen, Karten, Materialien und Arrangieren an drittem Ort.

§3 Fälligkeit
Die Lieferungen von Maylahn Blumen sind bei Übergabe der Ware zu vergüten, sofern nicht eine andere Leistungszeit vereinbart ist.

§4 Lieferzeit und Gefahrtragung
Vorausbestellte Ware ist von Maylahn Blumen am vereinbarten Tag zu liefern. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware selbst anzunehmen oder zumindest für die Abnahme anderweitig Sorge zu tragen. Maylahn Blumen haftet bei unvollständiger oder falscher Adresse der Lieferanschrift nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für den Kunden beigegebene Begleitware haftet Maylahn Blumen nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung, Zerstörung oder Verlust.Blumenlieferungen erfolgen ab 13,- € zuzüglich 6,- € Lieferkosten. Je näher die zu beliefernde Adresse am Geschäftssitz liegt, desto höher wird der Wert des Blumengrußes. Sollte der Empfänger bei der Lieferung nicht angetroffen werden, ist Maylahn Blumen berechtigt, den Blumengruß an vertrauenswürdige Dritte (zum Beispiel einem Nachbarn) zu übergeben. Sollte dies nicht möglich sein, wird eine Benachrichtigungskarte beim Empfänger hinterlegt.

§5 Gewährleistung und Haftung
(1)Hat der Kunde Waren vorausbestellt, so können die gelieferten Blumen und Pflanzen in Struktur und Farbe gegenüber den besichtigten Blumen und Pflanzen abweichen, soweit dies handelsüblich ist, wenn nicht ausdrücklich eine spezielle Vereinbarung über Sorte und / oder Farbe der Blumen und Pflanzen getroffen wurde.
(2)Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, ist Maylahn Blumen berechtigt, nach seiner Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Bei Fehlschlagen von Nachbessern oder Ersatzleistungen ist der Käufer berechtigt nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachen des Kaufvertrages (Wandlung) zu verlangen.
(3)Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Im Bereich einfacher Fahrlässigkeit entfällt eine Haftungsbefreiung im Falle zugesicherter Eigenschaften und bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(4)Von Maylahn Blumen gelieferte Keramiken können aufgrund ihrer natürlichen Porosität Wasser aufnehmen; sie sind unter Umständen nicht wasserdicht, sondern mehr oder weniger wasserdurchlässig. Maylahn Blumen leistet keinen Ersatz für Schäden die durch aus den Keramiken austretendes Wasser entstehen, es sei denn, ihm fällt ein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
(5)Maylahn Blumen haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass angesteckte oder anderweitige angebrachte Ware duch den Kunden oder Dritte unsachgemäß entfernt werden.

§6 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum des Inhabers von Maylahn Blumen.

Grabgestaltung und Pflege

§7 Grundsätze
Neuanlage, Saisonbepflanzung, Bepflanzung

Leistungsumfang
a) Neuanlage ist die Gestaltung der Grabstätte nach Friedhofsgärtnerischen Gesichtspunkten nach Abräumen des Trauerschmuckes, Grabhügel oder die gesamte Erneuerung einer bestehenden Bepflanzung.

b) Eine Saisonbepflanzung bezieht sich nur auf die Pflanzfläche n. Saisonbepflanzungen erfolgen grundsätzlich im frühjahr, Sommer, eventuell Spätsommer und Herbst. Zu den Saisonbepflanzungen gehören auch vereinbarte Bepflanzungen zu Feiertagen und Gestecke, soweit die Leistung nicht nur einmalig ist. Saisonbedingte Bepflanzungen werden ausgeführt, wenn und wie es die Natur, Witterung und daraus resultierender Arbeitsanfall gestatten, bzw. erfordern.

§8 Gewährleistung und Haftung
a) Eine Gewährleistung für das Anwachsen kann nur übernommen werden, wenn gemeinsam mit dem Bepflanzungsauftrag ein Auftrag zur fachmännischen Grabpflege erteilt wird.

b) Eine etwaige Gewährleistungsverpflichtung des Beauftragten beschränkt sich zunächst auf kostenlosen Ersatz. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung hat der Besteller das Recht nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

c) Eine Haftung für Pflanzenschäden, die durch höhere Gewalt (zum Beispiel dürre, Frost, Hagel, Sturm, schweren oder zuviel Regen, tierische oder pflanzliche Schädlinge, Senkschäden) entstehen, erfolgt nicht. Eine Haftung für Schäden, die zum Beispiel durch örtliche Lagen der Grabstätten (zum Beispiel schattige Lagen, mangelnde oder schwer bearbeitbaren Böden, die einen gesunden Anwuchs der Pflanzen in Frage stellen) bedingt und vorhersehbar sind, wird nicht übernommen.

§9 Grabpflege
a) Die Grabpflege wird mit gärtnerischer Sorgfalt ausgeführt.

b) Die gärtnerische Pflege umfasst: Säubern der Pflanzflächen, Abräumen der Saisonbepflanzung, Freihalten von Unkraut, Schnitt der Pflanzen nach fachlichen Gesichtspunkten, gießen und düngen - soweit ortsüblich und fachlich erforderlich.

c) Eine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt (zum Beispiel Dürre, Frost, Hagel, Sturm, schweren oder zu viel Regen, tierische oder pflanzliche Schädlinge, Senkschäden) entstehen, erfolgt nicht.